Asphalt 2026: temperaturabgesenkter Asphalt, Eignungsnachweis und Ausbauasphalt

Mit TL Asphalt-StB 26 und ZTV Asphalt-StB 26 verschiebt sich der Asphaltbau sichtbar: Arbeitsschutz, Temperaturabsenkung, Wiederverwendung und standardisierte Nachweise werden stärker in den Bauvertrag geholt.

TL Asphalt-StB 26 Praxiswissen mit Checkliste Stand 03.05.2026

Worum es geht

  • TL Asphalt-StB 26 ersetzen die TL Asphalt-StB 07/13 für Asphaltmischgut.
  • ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1 ersetzt die ZTV Asphalt-StB 07/13 für Neubau und gleichmäßige Schichtdicken.
  • Temperaturabsenkung, Eignungsnachweis und Wiederverwendung von Ausbauasphalt werden wichtiger.

Was sich 2026 ändert

Die 2026er Asphaltregelwerke aktualisieren Anforderungen an Asphaltmischgut, Herstellung, Lieferung, Einbau und Eignungsnachweis. Teil 1 der ZTV Asphalt-StB 26 betrifft Neubau und bauliche Erhaltung mit Schichten in gleichmäßiger Dicke; ein weiterer Teil adressiert Bauen im Bestand.

Temperaturabgesenkter Asphalt

Temperaturabgesenkte Herstellung und Verarbeitung reduzieren Dämpfe, Emissionen und thermische Belastung. Für die Baustelle bedeutet das: Temperaturfenster, Transportzeiten, Verdichtung, Walzschema und Verkehrsfreigabe müssen genauer auf Mischgut und Witterung abgestimmt werden.

Ausbauasphalt und Kreislauf

Die Wiederverwendung von Ausbauasphalt unterstützt Ressourcenschutz, verlangt aber Materialkenntnis. Herkunft, Schadstoffe, Bindemittelzustand, Granulatqualität, Lagerung, Dosierung und Eignungsnachweis entscheiden, ob Wiederverwendung technisch und rechtlich funktioniert.

Eignungsnachweis

Der Eignungsnachweis wird zur zentralen Verständigungsgrundlage zwischen Mischwerk, Auftragnehmer und Auftraggeber. Er beschreibt Zusammensetzung, Eigenschaften, Bindemittel, Gesteinskörnungen, Wiederverwendungsanteile und die vertraglich relevanten Angaben. Unklare Nachweise führen zu Streit bei Annahme und Kontrollprüfung.

Bauausführung

Für die Ausführung bleiben saubere Unterlage, Schichtenverbund, kontinuierliche Fertigerbeschickung, passende Verdichtung und Temperaturkontrolle entscheidend. Neue Regelwerksstände ersetzen nicht die Baustellenlogistik, machen sie aber sichtbarer und prüfbarer.

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Checkliste

  • Ausschreibung und Bauvertrag auf TL Asphalt-StB 26 und ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1 umstellen.
  • Temperaturabgesenkte Herstellung, Transport und Verdichtung im Bauablauf berücksichtigen.
  • Ausbauasphalt auf Herkunft, Eignung und Schadstofffreiheit prüfen.
  • Eignungsnachweise vor Einbau vollständig prüfen und freigeben.
  • Mischguttemperatur, Wetter, Walzschema und Verkehrsfreigabe dokumentieren.

Typische Fehler

  • Alte 07/13-Texte unkommentiert in neue Ausschreibungen übernehmen.
  • Temperaturabsenkung nur als Mischwerksthema behandeln.
  • Ausbauasphalt ohne Herkunfts- und Qualitätsnachweis einsetzen.
  • Eignungsnachweise erst nach dem ersten Einbautag prüfen.

Wissen wird wertvoll, wenn es im Projekt sauber dokumentiert ist.

Mit sitepit bleiben Aufmaß, Fotos, Planstände, Tagesberichte und Nachweise dort, wo Bauleitung und Büro sie später wiederfinden.

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